Es gibt nicht nur im Finanzbereich, sondern
grundsätzlich Lebensbereiche, wo zwei Parteien direkt miteinander
in Verbindung treten, aber auch Bereiche, wo ein Vermittler
dazwischen geschaltet ist. Im Allgemeinen definiert man einen
Vermittler insofern, dass dieser versucht, die Wünsche und
Vorstellungen zweier Parteien weitestgehend auch einen Nenner zu
bringen. Aus diesem Grunde werden Vermittler auch in vielen Fällen
bei Streitigkeiten eingesetzt, um diese schnellstmöglich
beizulegen. Im Finanzbereich tauchen Vermittler in Form von
Versicherungsvermittlern, Finanzberatern oder auch im Bereich der
Immobilien als Immobilienmakler auf. Der Immobilienmakler hat die
Hauptaufgabe dafür zu Sorgen, dass Immobilien vermietet, verpachtet
oder verkauft werden und führt demzufolge Mieter und Vermieter,
Pächter und Verpächter, sowie Käufer und Verkäufer zusammen. Dieses
führt er in der Art und Weise durch, dass er von beiden Parteien
die Kriterien aufnimmt, welche die Immobilie aufweisen soll bzw.
wie der zukünftige Mieter oder Käufer persönlich und wirtschaftlich
ausgestattet sein soll, und im Anschluss versucht, diejenigen
Personen heraus zu filtern, welche am besten auf die gewünschten
Kriterien passen.
Wie wird man Immobilienmakler
Beim Immobilienmakler handelt es sich um keinen
Ausbildungsberuf, allerdings sind auf jeden Fall ein Gewerbeschein
und eine behördliche Erlaubnis zur Ausführung dieser Tätigkeit von
Nöten. Zudem erleichtern Aus- oder Fortbildungen zum Beispiel als
Immobilienkauffrau / Immobilienkaufmann oder Betriebswirt(in)
Grundstücks- und Wohnungswesen natürlich aufgrund des fachlichen
Hintergrundes die praktische Tätigkeit des Immobilienmaklers. Die
meisten Immobilienmakler arbeiten daher selbstständig oder auf
freiberuflicher Basis. Grundsätzlich sollten Immobilienmakler
einige Eigenschaften aufweisen, damit sie erfolgreich ihre
Tätigkeit ausführen können. Dazu zählt neben der Fachkenntnis auch
ein großes Verkaufs- und Verhandlungsgeschick, gute kommunikative
Eigenschaften und eine recht große Menschenkenntnis. Heutzutage ist
es in Deutschland allerdings recht schwierig, sich als
Immobilienmakler am Markt zu behaupten. Die Konkurrenz ist groß und
der Vermittlungsmarkt weitestgehend gesättigt. Dieses kann man
schon alleine daran erkenne, dass man kaum noch private
Immobilieninserate in der Zeitung sieht, sondern der Verkauf bzw.
die Vermietung fast immer über einen Makler bzw. ein Maklerbüro
läuft. Aus Sicht des Vermieters bzw. Verkäufers ist diese Situation
sicherlich sehr komfortabel, da diesen keine Kosten für die
Vermittlung entstehen. Im Gegensatz zu manch anderen Ländern ist es
in Deutschland so, dass die Maklerprovision fast immer vom Käufer
bzw. Mieter der Immobilie gezahlt werden muss.
Die Maklerprovision
Die Höhe der zu zahlenden Maklerprovision (Maklercourtage) ist
nicht gesetzlich festgelegt, also demnach recht frei verhandelbar.
In der Praxis haben sich allerdings bestimmte Sätze und
Höchstgrenzen durchgesetzt. So beträgt die übliche Maklerprovision
beispielsweise beim Mieten oder Pachten einer Wohnung bzw. eines
Hauses 2-3 Monatskaltmieten (Pachten) und beim Kauf einer Immobilie
3,48 Prozent der Kaufsumme. Rechtlich sind der Höhe der
Maklerprovision zunächst keine Grenzen gesetzt, daher nehmen einige
Makler auch Provisionen von bis zu sechs Prozent bei
Eigentümerwechsel. Allerdings kommt man natürlich auch hier
irgendwann in einen Bereich, wo die Höhe der Provision sittenwidrig
wird. Da die Situation in Deutschland wie bereits erwähnt so ist,
dass kaum noch Immobilien ohne Makler zu finden sind, werden die
Käufer bzw. Mieter schon beinahe "gezwungen", eine Maklercourtage
zu zahlen. Dennoch kann man dagegen rechtlich nichts unternehmen,
da der Verkäufer bzw. Vermieter sich eben seine Vertragspartner
selber aussuchen kann, und schließlich wird Niemand gezwungen, der
Miet- bzw. Kaufvertrag zu unterzeichnen. Dem Immobilienmakler steht
es ebenso grundsätzlich frei, mit wem er den Maklervertrag
abschließt. Üblicherweise ist dieses der Verkäufer bzw. Vermieter,
der den Makler beauftragt, einen passenden Mieter bzw. Käufer zu
finden. Aber natürlich können auch Mietsuchende bzw.
Kaufinteressenten einen Makler beauftragen, ein passenden Objekt zu
finden. Das es sich beim Immobilienmakler um eine mitunter sehr
lohnenswerte Tätigkeit handelt, zeigt sich zum einen daran, dass in
den letzten Jahren auch immer mehr große und überregionale
Maklerbüros entstanden sind. Zum anderen kann man sich die Einnahme
eines Maklers auch ganz einfach selber ausrechnen. Wird
beispielsweise eine Wohnung vermietet, deren Kaltmiete 600 Euro
beträgt, bekommt der Makler auf einen Schlag" üblicherweise bis zu
1.800 Euro an Maklerprovision. Beim Verkauf von Immobilien ist
diese Provision natürlich noch höher, so würde der Makler bei einer
Kaufsumme von 100.000 Euro ca. 3.480 Euro erhalten.